ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
622 KG Berlin 20.07.1998 Die Verwarnung mit Strafvorbehalt setzt nach § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB voraus, daß eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters besondere Umstände ergibt, nach denen es angezeigt ist, ihn von der Verurteilung zu Strafe zu verschonen. Es müssen Merkmale vorliegen, welche die Tat aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle deutlich herausheben. Das...