UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
235
BVerfG
04.10.1965
Die Pflicht des Kriegsdienstverweigerers, einen Ersatzdienst zu leisten, verletzt nicht das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.