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LG Amberg
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01.12.1999 |
Auf die Beschwerde des B. wird der Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 aufgehoben, weil nach Auffassung der Strafkammer die Voraussetzungen für eine Anhaltung des Schreibens nicht vorliegen. 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg, Vizepräsident des Landgerichts Müller als Vorsitzender. Verteidigerin: RA’in Barbara Kramer, Braunschweig (†).
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