ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
259 OLG Celle 14.05.1985 Die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung eines Ersatzdienstverweigerers (BVerfGE 23, 191 = NJW 1968, 982) finden keine Anwendung bei einem “Totalverweigerer”, der nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden ist.