|
375
|
OLG Koblenz
|
30.01.1995 |
Die Ableistung eines in § 15a Abs. 1 ZDG genannten Arbeitsverhältnisses, die Absicht, es begründen zu wollen oder die Tätigkeit in ihm haben unmittelbaren Einfluß auf die Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes und damit auf die Erfüllung des Tatbestandes des § 53 Abs. 1 ZDG. Daß der Täter es abgelehnt hat, ein solches Arbeitsverhältnis einzugehen, ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ...
|