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516
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LG Hildesheim
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19.11.1996 |
Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil unter Verwerfung der weitergehenden Berufung im Rechtsfolgenausspruch abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der erlittene Disziplinararrest von 3 x 21 Tagen = 63 Tagen wird angerechnet. Die Kosten des Berufungsverf...
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