UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
265
LG Köln
24.07.1987
Einem wegen Dienstflucht Verurteilten darf nicht zur Bewährungsauflage gemacht werden, daß er einer erneuten weiteren Einberufung zum Zivildienst Folge leisten müsse.