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AG Itzehoe
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06.02.1995 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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