ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
380 AG Itzehoe 06.02.1995 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.