ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
387 AG B-Tiergarten 15.03.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.