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619
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AG B-Tiergarten
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26.06.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Ge-samtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten das Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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