ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
673 AG B-Tiergarten 27.04.1999 Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.