ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
209 AG B-Tiergarten 13.04.1992 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem Angeklagten als ehemaligem DDR-Bürger wird zugute gehalten, daß er nicht in einer Demokratie aufgewachsen ist und deshalb Grundprinzipien der Demokratie, wie die Notwendigkeit ihrer Wehrhaftigkeit, möglicherweise nicht verinnerli...