ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
284 AG B-Tiergarten 08.12.1992 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe zu einer Geldstrafe von 20 – zwanzig – Tagessätzen zu je 30,00 (dreißig), insgesamt zu 600,00 DM, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Auslagen.