ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
329 AG B-Tiergarten 07.03.1994 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht nach dem Wehrstrafgesetz in Tateinheit mit Dienstflucht nach dem Zivildienstgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
330 AG B-Tiergarten 07.03.1994 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht nach dem Wehrstrafgesetz in Tateinheit mit Dienstflucht nach dem Zivildienstgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.