ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
693 LG Essen 08.11.1999 Das angefochtene Urteil wird – unter Verwerfung der Berufung im übrigen – dahingehend abgeändert, daß dem Angeklagten aufgegeben wird, zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung nach Weisung der Jugendgerichtshilfe innerhalb von sechs Monaten 150 Arbeitsstunden abzuleisten. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte. Jedoch wird die Berufungsgebühr um 1/4 ermäßigt. In diesem Umfan...
681 AG Essen 04.08.1999 Der Angeklagte ist des eigenmächtigen Fernbleibens vom Zivildienst schuldig. Er wird deshalb kostenpflichtig zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.