ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
434 BayObLG 27.07.1995 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 3. April 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.