ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
501 AG B-Tiergarten 02.08.1996 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird angewiesen, zehn Freizeitarbeiten nach Aufforderung durch die Jugendgerichtshilfe abzuleisten. Verfahrenskosten werden nicht erhoben; seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.