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477
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LG Münster
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07.03.1996 |
Die Berufung wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
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449
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AG Münster
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02.11.1995 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird zu einer Geldstrafe von 36 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihm entstandenen notwendigen Auslagen.
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439
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AG Münster
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17.08.1995 |
1. Die von dem Angeklagten ausgewählten Herren B. und S. werden mit richterlicher Genehmigung als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO zugelassen. 2. Den gem. § 138 Abs. 2 StPO zugelassenen Verteidigern wird Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig gewährt. 3. Der Hauptverhandlungstermin vom 26.09.1995 wird aufgehoben, neuer Termin von Amts wegen.
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