ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
761 LG Hamburg 18.05.2001 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 03. 11.2000 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagten trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.