ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
720 AG Bremen 07.02.2000 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15,– DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.