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BVerwG
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03.12.1968 |
Gegen einen Soldaten, der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt, aber noch keinen positiven Bescheid darüber erhalten hat, ist die Verhängung einer einfachen Disziplinarstrafe wegen der Weigerung, Dienst mit der Waffe zu tun, auch zulässig, wenn er schon einmal wegen eines gleichartigen Sachverhalts disziplinar bestraft wurde und der neuerliche Fall von Ungehorsam auf der ...
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