ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
686 TDG Süd 31.08.1999 Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 74 Tagen erreicht wird, wird nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen.