ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
416 OLG Nürnberg 19.04.1982 Bei einem anerkannten Kriegsdienstverweigerer, der auch den Zivildienst verweigert, kann als Bewährungsauflage angeordnet werden, daß er den in § 15a ZDG vorgesehenen freiwilligen Dienst in einer Kranken- oder Heil- oder Pflegeanstalt ganz oder teilweise innerhalb einer bestimmten Bewährungszeit abzuleisten hat. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Bei ernstlichem Anerbieten z...