ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
219 AG Delmenhorst 14.09.1992 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit und Gehorsamsverweigerung zu einem Gesamtstrafarrest von fünf Monaten verurteilt. Die Vollstreckung des Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.