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297
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AG Emden
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06.07.1993 |
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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210
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AG Emden
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03.06.1992 |
Der Angeklagte ist eigenmächtig dem Zivildienst ferngeblieben, um dessen Beendigung zu erreichen. Ihm wird aufgegeben, hundert Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Emder Jugendgerichtshilfe zu leisten.
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211
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AG Emden
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03.06.1992 |
Der Angeklagte ist der eigenmächtigen Abwesenheit von der Truppe und der Befehlsverweigerung schuldig. Die Entscheidung über die Verhängung von Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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