ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
333 AG Riesa 04.05.1994 Der Angeklagte ist der Fahnenflucht und der Gehorsamsverweigerung schuldig. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.