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Dr. Peter Bringewat
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01.10.1984 |
Anmerkung Verantwortlich für die Widersprüchlichkeit der erst kürzlich ergangenen Entscheidungen des OLG Hamm in Fragen der strafzumessungsrechtlichen Behandlung von (anerkannten) Kriegsdienst- und Zivildienstverweigerern ist die unter strafrechtlichem Blickwinkel konzeptionslose Rechtsprechung des BVerfG. Es ist die schon öfter gerügte (vgl. auch Dreher, JR 1972, 342; Ebert, der Überzeugungstä...
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