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Ernst Gottfried Mahrenholz
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01.06.1997 |
Das Recht zur Totalverweigerung Die Grundrechte der Verfassung binden, so steht es im Grundgesetz gleich eingangs, Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Sie sind ein Instrument für denn alltäglichem Bedarf an Zügelung der drei Staatsgewalten und der Verteidigung des Bürgers gegen deren Zumutungen. So soll es nach dem Willen des Parlamentarischen Rates sein. Der tägliche Gebrau...
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Ernst Gottfried Mahrenholz
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09.11.1995 |
Das Gewissen und die Wehrpflicht Wie weit reicht die Verbürgung der Freiheit des Gewissens in Art. 4 Abs. 1 GG, daß es für den Staat “unverletzlich” ist, wenn es um die Erfüllung einer so wohl überlegten und staatlich bedeutsamen Pflicht wie der Wehrpflicht geht? Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Klärungen erbracht; aber nicht einmal für die Zeugen Jehovas, denen die vier grund...
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