UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
487
LG Erfurt
08.05.1996
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnstadt – Jugendrichter – vom 21.12. 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
430
LG Erfurt
11.02.1992
1. Der Antrag auf Rehabilitierung wird abgelehnt. 2. Gebühren und Auslagen des Staatshaushaltes werden nicht erhoben. Die notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Staatskasse.