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Manfred Baldus
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01.04.1995 |
Grundrechte als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab Kompetenz- und verfahrensrechtliche Bedenken hinsichtlich der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Wehrpflichtgesetz (WPflG) vom 21.7.1956 in der Fassung vom 14. Juli 1994 bestehen nicht. Als Maßstab der Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht kommen daher allein die Grundrechte der wehrpflichtigen Soldaten, insbesonder...
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