ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
442 OLG Bremen 28.08.1995 Die Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
420 OLG Bremen 18.09.1984 Soweit dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt geblieben ist, wird das angefochtene Urteil nebst den ihm insoweit zugrundeliegenden Feststellungen, ferner auch im Kostenausspruch, aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Bremen zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision al...