UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
683
OLG Hamm
05.08.1999
Die sofortige Beschwerde gegen die Verhängung von drei Tagen Ordnungshaft wegen Ungebühr wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.