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LG Landshut
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02.06.1998 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut wird das Urteil des Amtsgerichts Eggenfeldenvom 28.01. 1998im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil w...
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