|
285
|
Ulrich Eisenberg, Carsten Wolke
|
01.04.1993 |
Zur strafrechtlichen Beurteilung der Totalverweigerung Als Totalverweigerer werden solche Personen bezeichnet, die sowohl den Wehrdienst als auch den zivilen Ersatzdienst verweigern. Die strafrechtliche Beurteilung ihres Verhaltens birgt vielerlei Probleme, auf die im folgenden eingegangen wird. I. Ausgangsfall Der 22jährige A, ein aktives Mitglied der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, i...
|