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BayObLG
/ Anm. Günter Werner
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14.03.1983 |
Eine Begründung für die Verweigerung des Zivildienstes, dieser ermögliche keine “Friedensarbeit” und unterstütze die Bundeswehr und den “Bundeswehrgedanken”, ist allein nicht einmal als Grundlage geeignet, bei dem Angeklagten von einer Gewissensentscheidung zu sprechen. Dementsprechend sind die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze gegen die mehrfache Bestrafung von Zeugen Jehovas wegen Dienstflu...
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