ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
709 BMVer 01.12.1999 Stellungnahme der Bundesregierung Namens der Bundesregierung nehme ich zu dem Vorlagebeschluß des LG Potsdam wie folgt Stellung: I. Die Bundesregierung hält den Vorlagebeschluß des LG Potsdam für unzulässig. Nach ihrer Auffassung hat das vorlegende Gericht entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Wehrpflicht nicht mit hinreichender Deut...