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BMVer
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01.12.1999 |
Stellungnahme der Bundesregierung Namens der Bundesregierung nehme ich zu dem Vorlagebeschluß des LG Potsdam wie folgt Stellung: I. Die Bundesregierung hält den Vorlagebeschluß des LG Potsdam für unzulässig. Nach ihrer Auffassung hat das vorlegende Gericht entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Wehrpflicht nicht mit hinreichender Deut...
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