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310
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AG Hannover
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21.10.1993 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
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