UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
210
AG Emden
03.06.1992
Der Angeklagte ist eigenmächtig dem Zivildienst ferngeblieben, um dessen Beendigung zu erreichen. Ihm wird aufgegeben, hundert Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Emder Jugendgerichtshilfe zu leisten.
211
AG Emden
03.06.1992
Der Angeklagte ist der eigenmächtigen Abwesenheit von der Truppe und der Befehlsverweigerung schuldig. Die Entscheidung über die Verhängung von Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.