ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
434 BayObLG 27.07.1995 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 3. April 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
408 LG Landshut 14.06.1995 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Jugendgericht – Eggenfelden vom 22. März 1995 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten, jedoch wird die Berufungsgebühr um 1/4 ermäßigt, 1/4 der notwendigen Auslagen im Berufungsverfahren trägt die Sta...