ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
759 LG Amberg 17.05.2001 B. wird auf seinen Antrag gem. §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO als Wahlverteidiger zugelassen.
760 LG Amberg 17.05.2001 1. Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des AG Amberg vom 14.04.1999 werden verworfen. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung und die Staatsanwaltschaft Amberg diejenigen der ihrigen. Die ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren werden der Staatskasse auferlegt, soweit sie durch die Berufung der Staatsanwaltschaf...