ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
574 AG Saulgau 18.11.1997 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.