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527
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AG Pasewalk
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07.02.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.
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