ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
362 AG Tübingen 29.09.1994 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 55,– DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.