UrIS-TKDV
Suche
ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
751
AG Kirchhain
31.10.2000
Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen i.H.v. je 20,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.