ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
702 AG Braunschweig 13.10.1999 Der Betroffene wird wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu einer Geldbuße von 600,00 DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.