UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
670
OLG Nürnberg
07.04.1999
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß der 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg vom 23. Februar 1999 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
642
OLG Nürnberg
04.12.1998
Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Landgerichts Amberg vom 21.09.1998 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.