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467
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AG B-Tiergarten
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22.01.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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