ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
765 AG Braunschweig 25.07.2001 Der Betroffene wird wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu einer Geldbuße von 1.000,– DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.