ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
358 LG Göttingen 24.08.1994 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefaßt: Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Ihm wird auferlegt, 1.) 500 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistungen nach Weisung des Jugendamtes der Stadt Göttingen zu erbringen sowie 2.) einen Geldbetrag von insgesamt 4.000,– DM, und zwar 2.000,– DM an den „Deutschen Kinderschutzbund Göttingen“, Papendie...
337 LG Göttingen 11.05.1992 Die Berufung wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, verworfen.